Home Unfallrecht Muss ich die Schadensersatzzahlungen zur Reparatur des Unfallfahrzeugs verwenden?
22 | 05 | 2012
Muss ich die Schadensersatzzahlungen zur Reparatur des Unfallfahrzeugs verwenden? Drucken

Nein. Sie können die erhaltenen Beträge verwenden, wie sie wollen.


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Rechtsanwalt Dr. Dieter Heskamp ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und schwerpunktmäßig im Bereich der Straf- und Bußgeldverteidigungen, der Unfallschadensregulierung und dem Fahrerlaubnis- recht tätig.

RA Heskamp
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