Home Unfallrecht OLG Hamm: Zum Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall
22 | 05 | 2012
OLG Hamm: Zum Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall Drucken

In einem Urteil vom 15.04.2010 nimmt das Oberlandesgericht Hamm zu den Voraussetzungen des Anscheinsbeweises bei einem Auffahrunfall  Stellung: Für einen Anscheinsbeweis des Verschuldens des Auffahrenden ist es erforderlich, dass überhaupt ein Auffahren gegeben ist, denn nur dann kann ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 S. 1 StVO durch Nichtwahrung eines genügenden Sicherheitsabstandes gegeben sein. Die Anknüpfungstatsachen, welche den Anscheinsbeweis entstehen lassen, müssen von demjenigen bewiesen werden, der sich darauf beruft. Der Beweis gelang im hier entschiedenen Fall nicht.

 


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Rechtsanwalt Dr. Dieter Heskamp ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und schwerpunktmäßig im Bereich der Straf- und Bußgeldverteidigungen, der Unfallschadensregulierung und dem Fahrerlaubnis- recht tätig.

RA Heskamp
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