Home Unfallrecht Was muss ich tun, wenn mir nach einem Unfall eine Klage des Gegner zugestellt wird?
08 | 02 | 2012
Was muss ich tun, wenn mir nach einem Unfall eine Klage des Gegner zugestellt wird? Drucken

Wenn Sie eine Klage des Gegners erhalten sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, sondern sofort Ihren Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer fernmündlich und schriftlich informieren. Dieser ist aufgrund des Versicherungsvertrages berechtigt und verpflichtet, sich mit diesem Rechtsstreit zu befassen, d.h. entweder den Anspruch auszugleichen oder einen Anwalt zu beauftragen und den Rechtsstreit aufzunehmen. Ihr Versicherer prüft die Sachlage in eigener Verantwortung und ist dabei nicht an Ihre Weisungen gebunden. Dies führt immer wieder zu Ärgernissen wenn der Versicherungsnehmer glaubt, dass der eigene Versicherer die gegnerischen Ansprüche zu Unrecht anerkennt.

Will der Versicherer die Klageforderung anerkennen und fordert der Versicherungsnehmer ihn auf, dies nicht zu tun (sogenanntes Regulierungsverbot), so ist der Versicherer nicht verpflichtet, sich an dieses "Verbot" zu halten. Tut er es dennoch, kann er die dadurch verursachten Mehrkosten - also insbesondere die Kosten eines verlorenen Rechtsstreits - von seinem Versicherungsnehmer erstattet verlangen, wenn er ihn zuvor darauf hingewiesen hat. Statt eines Regulierungsverbotes sollte also eher anhand von Sachargumenten (z.B. Benennung der einschlägigen Rechtsprechung) versucht werden, den Versicherer zu veranlassen, seine Regulierungsentscheidung noch einmal zu überdenken.


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Dr. Heskamp
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