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08 | 09 | 2010
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(Beitrag folgt)
Rechtsprechung:
AG Essen - Urteil vom 06.12.01: Ein Grundstückseigentümer, der ein unberechtigt parkendes Fahrzeug von seinem Grundstück abschleppen läßt, hat gegen den unberechtigt Parkenden auch dann einen Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten, wenn das Parken zur Nachtzeit oder an einem Wochenende erfolgt und die Abschleppmaßnahme erst ca. 15 Stunden nach dem Abstellen erfolgt.
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