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05 | 02 | 2012
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Abzug Neu für Alt

Der Geschädigte soll nicht über den Ersatz des ihm entstandenen Schadens hinaus bereichert werden. Wenn die Reparatur zu einer Wertverbesserung des beschädigten Fahrzeugs führt, weil z.B. Verschleißteile durch neuwertige Marken-Teile ersetzt werden, so muß sich der Geschädigte diesen Vorteil auf den Schadensersatz anrechnen lassen. Diese Anrechnung wird als Abzug "Neu für Alt" oder schlicht "NfA-Abzug" genannt.

Ein NfA-Abzug kann in geeigenten Fällen vermieden oder vermindert werden, wenn statt der neuen Ersatzteile entweder Gebraucht-Teile oder Ersatzteile von Billiganbietern verwendet werden.


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Dr. Heskamp

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