07 | 02 | 2012
Allgemeines zur Verkehrsteilnahme unter Alkohol- oder Drogeneinfluß Drucken

Das Fahren unter dem Einfluß von Alkohol oder Drogen ist in verschiedenen Bereichen des Verkehrsrechts von Bedeutung. Das Führen eines Kfz unterAlkohol/Drogeneinfluß kann eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat darstellen. Falls es bei dieser Fahrt zu einem Unfall kommt hat die Fahruntüchtigkeit auch Auswirkungen auf das Versicherungsverhältnis, d.h. der Kasko-Vericherer wird seine Eintrittspflicht ablehnen und der zuständige Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer wird versuchen, Regress zu nehmen, d.h. die von ihm gezahlten Leistunegen von dem fahruntüchtigen Versicherten erstattet zu verlangen. Außerdem kann die Fahrerlaubnisbehörde sich veranlaßt sehen, Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung anzuordnen oder sofort die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Der Bereich des Verkehrsstrafrechts ist unter der Rubrik "Verkehrsstrafrecht" erläutert.


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Dr. Heskamp
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