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22 | 05 | 2012
LG Traunstein: Unfall bei Übermüdung nicht ohne weiteres strafbar nach § 315c StGB Drucken

In seinem Beschluss vom 08.07.11 führt das Landgericht Traunstein aus, dass nicht jegliche Ermüdung eines Kraftfahrers zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des § 315 c I Nr. 1 b StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) führt. Zu verlangen sei vielmehr ein solcher Übermüdungszustand, der für den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafes mit sich bringt.


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Rechtsanwalt Dr. Dieter Heskamp ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und schwerpunktmäßig im Bereich der Straf- und Bußgeldverteidigungen, der Unfallschadensregulierung und dem Fahrerlaubnis- recht tätig.

RA Heskamp