Home Verkehrsrecht A - Z L Ladung, Schäden an der L. als Schadensposition
22 | 05 | 2012
Beladung Drucken
Ladung und Gegenstände im Fahrzeug
 
1. Fremdverschuldete Unfälle
 
Wird aufgrund des Unfalls die Ladung oder im Fahrzeug befindliche Gegenstände beschädigt, so sind diese ebenfalls gemäß dem Zeitwert zu ersetzen. Ggf. ist der Neuwert zugrunde zu legen, wenn der Gegenstand aufgrund des Unfalls wertlos geworden ist und die Anschaffung eines gebrauchten Ersatzgegenstandes dem Geschädigten nicht zugemutet werden kann (so z.B. bei Sicherungseinrichtungen wie Kindersitzen oder Motorradhelmen).
 
2. Kasko-Versicherung
 
Die Kasko-Versicherung tritt für Schäden an Gegenständen ein, die fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. Die Ladung oder sonstige im Fahrzeug befindliche Gegenstände sind nicht mitversichert. Dies gilt auch z.B. für mobile Navidationssysteme.

Beladung - Auf Twitter teilen.
Beladung - Ihren XING-Kontakten zeigenBeladung - auf Google Plus teilen




 

Rechtsanwalt Dr. Dieter Heskamp ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und schwerpunktmäßig im Bereich der Straf- und Bußgeldverteidigungen, der Unfallschadensregulierung und dem Fahrerlaubnis- recht tätig.

RA Heskamp