Home Verkehrsrecht A - Z V Verkehrszentralregister Punktekatalog für Straftaten
08 | 02 | 2012
Punktekatalog für Straftaten Drucken

Strafgerichtliche Verurteilungen (Strafbefehl oder Urteil) werden im Verkehrszentralregister wie folgt mit Punkten bewertet:

Sieben Punkte

1. Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB),

2. Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB),

3. Vollrausch (§ 323a StGB),

4. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)

Sechs Punkte

1. Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins (§ 21 StVG,),

2. Kennzeichenmißbrauch (§ 22 StVG),

3. Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger (§ 6PflVG, § 9 AuslPfl VG)

Fünf Punkte

alle anderen Straftaten, soweit sie nicht unter die Nummern 1 oder 2 fallen

In den strafgerichtlichen Entscheidungen (Urteil oder Strafbefehl) wird auf die Punkteintragung nicht ausdrücklich hingewiesen. Gleichwohl werden die Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen.


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Dr. Heskamp
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