| Punktekatalog für Straftaten |
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Strafgerichtliche Verurteilungen (Strafbefehl oder Urteil) werden im Verkehrszentralregister wie folgt mit Punkten bewertet:
In den strafgerichtlichen Entscheidungen (Urteil oder Strafbefehl) wird auf die Punkteintragung nicht ausdrücklich hingewiesen. Gleichwohl werden die Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen.
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