Home Verkehrsrecht A - Z W Wiederbeschaffungswert
05 | 02 | 2012
Wiederbeschaffungswert Drucken

Der Wiederbeschaffungwert ist derjenige Geldbetrag, den der Geschädigte zur Anschaffung eines - verglichen mit dem Fahrzeug des Geschädigten vor dem Unfall - gleichwertigen Ersatzfahrzeuges bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler unter Berücksichtigung aller wertbildenden Faktoren aufwenden muß. Der Wiederbeschaffungswert ist nicht gleichbedeutend mit dem Zeitwert.

In Fällen, in denen der Wiederbeschaffungswert relevant sein kann, wird hierzu i.d.R. vom Sachverständigen eine Feststellung getroffen.


Wiederbeschaffungswert - Auf Twitter teilen.
Wiederbeschaffungswert - Ihren XING-Kontakten zeigenWiederbeschaffungswert - auf Google Plus teilen




 
Dr. Heskamp

Haben Sie Fragen? Für Anfragen und Nachrichten können sie das Kontaktformular nutzen.

Für eine sofortige telefonische Rechtsberatung habe ich eine entgeltliche Telefonnummer eingerichtet:

0900 - 11 00 750

(1,89 €/Minute aus dem deutschen Festnetz)

Erreichbar Mo - Fr

11.00 Uhr bis 13.00 Uhr und

16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Bei Verbindungs- schwierigkeiten wählen Sie bitte 0201-37 97 804.

 

Neu/Aktualisiert
Meist gelesen
Geschlossener Bereich