Home Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Wie verhalte ich mich am Unfallort gegenüber der Polizei?
22 | 05 | 2012
Wie verhalte ich mich am Unfallort gegenüber der Polizei? Drucken

Gegenüber der Polizei müssen Sie am Unfallort angeben, dass Sie am Unfall beteiligt sind (auch wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben). Außerdem müssen Sie Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorlegen und Ihre aktuelle Anschrift angeben. Zum Unfallhergang können Sie etwas sagen, müssen es aber nicht. Sie sollten sich vergegenwärtigen, dass Ihre Angaben in der von der Polizei angelegten amtlichen Ermittlungsakte vermerkt werden, wenn der Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit besteht. Dies geschieht im Regelfall nicht an Ort und Stelle, sondern nach der Unfallaufnahme auf der Polizeiwache, d.h. der Beamte fertigt aus seiner Erinnerung an Ihre Angaben ein Protokoll. Dabei kommt es leider immer wieder zu Übertragungs- und Flüchtigkeitsfehlern. Insbesondere wenn die Sachlage nicht völlig eindeutig ist, ist es sinnvoll, am Unfallort keine Angaben zu machen und sich gegebenenfalls später schriftlich zu äußern.


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Rechtsanwalt Dr. Dieter Heskamp ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und schwerpunktmäßig im Bereich der Straf- und Bußgeldverteidigungen, der Unfallschadensregulierung und dem Fahrerlaubnis- recht tätig.

RA Heskamp
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