Home Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Ladung der Polizei erhalte?
22 | 05 | 2012
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Einer Ladung der Polizei brauchen Sie nicht Folge zu leisten. Sie sind nur dann zum Erscheinen verpflichtet, wenn Sie von einem Richter oder Staatsanwalt geladen werden.


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Rechtsanwalt Dr. Dieter Heskamp ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und schwerpunktmäßig im Bereich der Straf- und Bußgeldverteidigungen, der Unfallschadensregulierung und dem Fahrerlaubnis- recht tätig.

RA Heskamp
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