Home Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Was ist eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO?
22 | 05 | 2012
Was ist eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO? Drucken
Bei einer Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO wird dem Beschuldigten angeboten, gegen Erfüllung einer Auflage (i.d.R. Zahlung eines Geldbetrages) das Strafverfahren gegen ihn einzustellen. Erklärt der Beschuldigte hierzu seine Zustimmung und erfüllt er die Auflage, wird das Verfahren gegen ihn endgültig eingestellt.
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Rechtsanwalt Dr. Dieter Heskamp ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und schwerpunktmäßig im Bereich der Straf- und Bußgeldverteidigungen, der Unfallschadensregulierung und dem Fahrerlaubnis- recht tätig.

RA Heskamp
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