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Sind Bußgeldbescheide immer mit Punkteeintragungen in Flensburg verbunden? |
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Nein. Punkte werden erst bei Bußgeldern von 40 € oder mehr in das Verkehrszentralregister eingetragen. Die Eintragung erfolgt nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Wenn bereits Punkte eingetragen sind und aufgrund eines neuen Bußgeldverfahrens weitere Punkteeintragungen drohen, ist es sinnvoll zu prüfen, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen um die Rechtskraft des neuen Bescheides aufzuhalten. Die so gewonnene Zeit kann dann genutzt werden, um z.B. an einem ASP-Seminar teilzunehmen und hierdurch einen Punktenachlass zu erzielen. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die neue Eintragung den Punktestand auf über acht Punkte steigen ließe, da ab diesem Punktestand durch die Seminarteilnahme nur noch zwei statt vier Punkte abgebaut werden können.
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