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09 | 05 | 2008
Verkehrsstrafrecht
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1 BVerfG - Urteil vom 11.03.08 Rechtsprechung 139
2 LG Freiburg - Urteil vom 25.02.08 Rechtsprechung 171
3 OLG Düsseldorf - Beschluss vom 15.02.08 Rechtsprechung 183
4 OLG Saarbrücken - Beschluss vom 06.02.08 Rechtsprechung 126
5 Thüringer OLG - Beschluss vom 08.10.07 Rechtsprechung 75
6 OLG Hamm - Beschluss vom 08.05.07 Rechtsprechung 146
7 BVerfG - Beschluss vom 19.03.2007 Rechtsprechung 267
8 BVerfG - Beschluss vom 12.02.07 Rechtsprechung 130
9 BGH - Beschluss vom 27.04.05 Rechtsprechung 241
 
Aktuelle Meldungen

Ladungssicherung bei Gefahrguttransporten

Das OLG Düsseldor hat in seinem Beschluss vom 07.01.08 dazu Stellung genommen, in welchem Umfang der Beförderer und der Fahrzeughalter für die Ladungssicherung bei Gefahrguttransporten verantwortlich ist. Nach Auffassung des Gerichts erfüllen diese Ihre Verpflichtung aus § 9 Abs. 2 Nr. 7 GGVSE , im Straßenverkehr dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugführer über die erforderliche Ausrüstung zur Durchführung der Ladungssicherung verfügt, wenn sie die im Einzelfall benötigten Sicherungsmittel in ausreichender Anzahl an einem Standort, von dem der Fahrzeugführer seine Fahrt antritt, lagermäßig vorrätig halten und sich der Fahrzeugführer ihrer ohne Schwierigkeiten bedienen kann. Ein Verantwortlichkeit des Halters und des Beförderers für die tatsächliche Benutzung der bereitgestellten Sicherungsmittel besteht im Rahmen des § 9 Abs. 12 Nr. 7 GGVSE nicht. Die tatsächliche Benutzung der zur Verfügung gestellten Sicherungsmittel ist damit allein Sache des Verladers und des Fahrzeugführers. Diesbezüglich obliegt dem Halter und dem Beförderer auch keine Kontroll- und Überwachungspflicht.