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VG Potsdam: Keine Nichteignungsvermutung bei tilgungsreifen Eintragungen

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Keine fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen aufgrund tilgungsreifer Eintragungen im Verkehrszentralregister.

In seinem Beschluss vom 12.01.12 hat das Verwaltungsgericht Potsdam ausgeführt, dass Fahreignungszweifel, die aus Eintragungen im Verkehrszentralregister resultieren, nur so lange zum Anlaß für fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen (z.B. ärztliche Begutachtung, MPU) gemacht werden dürfen, wie die betreffende Entscheidung im Register eingetragen ist. Wenn die Fahrerlaubnisbehörde in einem solchen Fall eine Frist zur Beibringung eines Gutachtens setzt und die betreffende Entscheidung vor Ablauf der Frist tilgungsreif wird, darf die Behörde die Fahrerlaubnis nicht wegen der Nichtbeibringung des Gutachtens entziehen.

 


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