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1. für die Zulassung und Überwachung von Fahrzeugen nach diesem Gesetz oder den darauf beruhenden Rechtsvorschriften,
2. für Maßnahmen zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes im Rahmen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung,
3. für Maßnahmen zur Durchführung des Kraftfahrzeugsteuerrechts,
4. für Maßnahmen nach dem Bundesleistungsgesetz, dem Verkehrssicherstellungsgesetz, dem Verkehrsleistungsgesetz oder den darauf beruhenden Rechtsvorschriften,
5. für Maßnahmen des Katastrophenschutzes nach den hierzu erlassenen Gesetzen der Länder oder den darauf beruhenden Rechtsvorschriften und
6. für Maßnahmen zur Durchführung des Altfahrzeugrechts.
1. Personen in ihrer Eigenschaft als Halter von Fahrzeugen,
2. Fahrzeuge eines Halters oder
3. Fahrzeugdatenfestzustellen oder zu bestimmen.

In Unfallsachen, Straf- und Bußgeldsachen sowie in Fahrerlaubnisangelegenheiten bin ich seit 1997 Ihr Ansprechpartner. In diesen Rechtsgebieten kann ich auf eine langjährige erfolgreiche Tätigkeit zurückblicken. Besonderes Augenmerk richte ich auf die schnelle Erreichbarkeit für meine Mandanten und die zügige Terminvergabe ohne Wartezeiten.
Meine Kanzlei befindet sich in der Viehofer Straße in der Essener Innenstadt. Parkmöglichkeiten finden Sie in den nahegelegenen Parkhäusern am Porscheplatz und an der Schützenbahn.
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