OLG München - Beschluss vom 13.05.15: Eine Herstellergarantie gehört nicht zur Beschaffenheit der verkauften Sache. Ihr Fehlen ist daher kein Sachmangel.
Dr. Dieter Heskamp
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Frankenstraße 122
45134 Essen
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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.
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In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.
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OLG München - Beschluss vom 13.05.15: Eine Herstellergarantie gehört nicht zur Beschaffenheit der verkauften Sache. Ihr Fehlen ist daher kein Sachmangel.